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Ausbildungs- und Kompetenzzentrum VTE 10 für Zweiwegefahrzeuge    8280 Kreuzlingen

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Version Juli 2022


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ausbildungs- und Kompetenzzentrum
„VIAFIER“​​​​​​​


Kursprogramme:

Bekanntgabe:

Viafier gibt den Auftraggeber bei der Anmeldung, die Angaben für die Kursdurchführung bekannt.


Änderungen:

Viafier behält sich vor, das Programm eines Kurses abzuändern, falls hierfür eine Notwendigkeit besteht.
In diesem Fall stellt Viafier für den Auftraggeber eine entsprechende Lösung zur Verfügung.
Für eine gleichwertige Programmänderung kann der Auftraggeber keine Entschädigung oder Rückerstattung verlangen.


Durchführung:

Allgemein:

Die Durchführung eines Kurses, richtet sich nach den verschiedenen zu wissenden Vorschriften des BAV um die VTE10 Prüfung zu bestehen und das sichere Arbeiten, den Vorschriften entsprechend, auf den Baustellen zu gewährleisten.

Die Kurse können mehrsprachig geführt werden, (italienisch, deutsch und französisch) je nach Teilnehmer und Arbeitsregionen.

Die Theorie wird im Hauptsitz, Kreuzlingen durchgeführt.
Die praktischen Übungen sowie die Prüfung, werden auf der Gleisanlage in Romanshorn
durchgeführt.


Prüfung:

Die Prüfung wird von einen auswärtigen BAV anerkannten Prüfungsexperte abgenommen.

Annullierung von Viafier:
Kann ein Kurs wegen Krankheit, Unfall oder ähnliches der Kursleitung, nicht durchgeführt werden,
kann vom Auftraggeber gegenüber Viafier keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.


Annullierung vom Auftraggeber:

Falls ein Teilnehmer nicht am angemeldeten Kurstermin teilnehmen kann, ausser Krankheit, ist dieser mindestens 15 Tage vor Kursbeginn abzumelden, ansonsten werden die Kursgelder beibehalten und somit trotz Abwesenheit vollständig vom Auftraggeber bezahlt.   

Annullierung oder Aufgeben vom Kursteilnehmer:

Falls der Kursteilnehmer auch was für Gründe auch immer, den Kurs aufgibt, gibt es von Viafier keine Rückerstattung des Kurses und die dazugehörigen verrechneten Spesen.

Pflichten des Auftraggebers:

- Die angemeldeten Personen zu informieren (Kursbestätigung).
- Die von Viafier in Rechnung gestellten Kursgelder müssen vor Kursbeginn beglichen werden.
  Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Teilnehmer vom Kurs gestrichen und somit nicht        
  ausgebildet.
- Der Rechnungsbetrag ist ohne jeglichen Skontoabzug zu begleichen.


Pflichten des Kursteilnehmers:

-  Die Teilnehmer verpflichten sich, die Anweisungen, welche im Ausbildungskurs, erteilt werde, zu     
   befolgen und sein möglichstes geben um das Prüfungsziel zu erreichen.
-  Die Kursunterlagen sind von Viafier erstellt worden und dienen als Lernmittel für die Ausbildung.
   Werden diese in irgend einer Form kopiert und weitergegeben, ohne die Zustimmung von      
   Viafier, wird eine Konventionalstrafe von Fr. 40’000.00 erteilt.
-  Wird fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden an den Ausbildungs-Fahrzeuge angerichtet,
   haftet der Kursteilnehmer.


Haftung:

Viafier übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust von Gegenstände der Teilnehmer.
Bei Unfällen während der Ausbildung, übernimmt Viafier keine Haftung und zahlt keine Entschädigungen.
Die Teilnehmer sind über Ihren Arbeitgeber zu Versichern.

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Für Fragen und Informationen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Telefon: +4171 670 08 92      Mobil: +4176 399 98 96      Mail: info@viafier.ch

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